Gefahrgut
Der Gesetzgeber fordert im Umgang mit gefährlichen Gütern besondere Vorsicht und schreibt auch vor, dass Unternehmen die mit gefährlichen Gütern umgehen, ab einer bestimmten Menge, einen Gefahrgutbeauftragten benennen müssen. Für jeden Verkehrsträger muss ein Gefahrgutbeauftragter benannt werden. Dieser berät das Unternehmen im Bereich gefährlicher Güter und Überwacht den richtigen Umgang, schult das Personal und erstellt bei Bedarf Unfallberichte. Neben Semiaren im Gefahrgutbereich, stellen wir auch Gefahrgutbeauftragte. So entlassten Sie ihre Reessourcen in Ihrem Unternehmen und profitieren von unseren Spezialisten. Unser Ziel ist es mit Ihnen die Vorschriften des ADR, das Gefahrgutbeförderungsgesetzt, die GGVSEB, die Gefahrgutbeauftragtenverordnung und weitere Gesetzte umzusetzen und einzuhalten.
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Auch für andere Verkehrsträger können unsere Gefahrgutbeauftragten eingesetzt werden. Führen Sie Transporte im kombinierten Verkehr durch, benötigen Sie gegebenfalls auch für die anderen Verkehrsträger Fachpersonal. Wann und wie dies der Fall ist, erläutern wir Ihnen gerne genauer. Fragen Sie uns.