Ladungssicherung
Ladungssicherung im Güterverkehr ist ein sehr vielfätiges Thema. Wobei hier die Meinungen, wann die Ladung richtig gesichert ist, weit auseinander gehen. Ist der Verlader der Meinung, nach seiner Art und mit der entsprechende Gurtanzahl sei die Ladung richtig gesichert, kann es in einer Verkehrskontrolle zu einer anderen Meinung kommen. Die Frage ist nun, wer hat Recht? In Deutschland gibt es kein Gesetzt, dass dem Anwender vorschreibt wie Ladungssicherung durchzuführen ist. Es steht in der STVO § 22 nur geschrieben, dass Ladungssicherung durchzuführen ist. Sollte man Hilfestellung brauchen, verweist der Gesetzgeber auf anerkannte Regeln der Technik, wie zum Beispiel die DIN oder Berufsgenossenschaftliche Regeln.
Wie aber kann in der Praxis eine einfache und wirtschaftliche Lösung gefunden werden? Unsere Spezialisten im Bereich Transportsicherheit führen Analysen durch und erarbeiten mit Ihnen Praxislösungen. Wir erarbeiten Arbeitsanweisungen und führen anschließend Mitarbeiterschulungen durch, damit ein einheitlicher Stand in Ihrem Unternehmen erreicht wird. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Verfahrenseinführung und Mitarbeiterbeauftragung.
Ist es bereits zu einem Bußgeldbescheid gekommen und Sie stellen sich die Frage ob dieser berechtigt ist oder nicht: Fragen Sie uns. Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft und helfen bei der Formulierung bei einem Einspruch. Doch bevor es zu einem Bußgeld kommt, sollten Sie Vorsorgen und Ihre Mitarbeiter auf das Thema sensibiliesieren. Mit uns zum Erfolg. Wir arbeiten Praxisorientiert und suchen mit Ihnen Zusammen die beste Lösung. So entsprechen Sie den gesetzlichen Vorgaben aber in einer wirschaftlich umsetzbaren Rahmen.